Reglement:
Wettbewerb konventionell
1. Zielsetzung
Die Leistungsfähigkeit des Einzelnen
entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und auch ganzen
Volkswirtschaften. Für junge Menschen ist die Bedeutung ihres eigenen Tuns
für das Gesamte nur schwer zu erkennen. Aber was wäre unsere Industrie ohne
die weltweit in höchstem Masse geschätzten schweizerischen Tugenden:
Qualität, Präzision und Verlässlichkeit. Doch gerade diese Tugenden
entspringen den einzelnen Mitarbeitern. Verliert der Einzelne diese
Eigenschaften, so verlieren wir sie als Ganzes.
Der Fraisa ToolChampions Wettbewerb will einen
Beitrag zur Wertschätzung junger Berufsleute als Träger unserer Wirtschaft
von morgen leisten, indem er ihnen die Möglichkeit zum fairen Wettstreit
ihrer Fähigkeiten gibt. Er soll die Aufmerksamkeit für die Bedeutung der
Berufssparte Polymechaniker, Mikromechaniker, Etampesmacher und
Produktionsmechaniker ebenso wie das Bewusstsein der jungen Leute für Qualität
und Präzision fördern.
2. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme am Fraisa ToolChampions
Wettbewerb sind Folgende berechtigt:
Polymechaniker/innen
des 1. oder 2. Lehrjahres
Mikromechaniker/innen
des 1. oder 2. Lehrjahres
Etampesmacher/innen des 1. oder 2. Lehrjahres
Produktionsmechaniker/innen
des 1. oder 2. Lehrjahres
Die Ausbildung muss in der Schweiz
erfolgen.
Jeder Teilnehmer kann einmalig im 1. Lehrjahr
oder 2. Lehrjahr am konventionellen Wettbewerb teilnehmen. Eine gleichzeitige
Teilnahme konventionell und CNC im gleichen Jahr ist nicht zulässig.
Folgende Regelung ist
jedoch zulässig:
Jeder Teilnehmer kann im 1. oder 2. Lehrjahr
einmalig am konventionellen und im 2. oder 3. Lehrjahr einmalig am
CNC-Wettbewerb teilnehmen.
Lernende der Fraisa SA sind
teilnahmeberechtigt, die Rangierung erfolgt ausser Konkurrenz. Fraisa SA
behält sich das Recht vor, diese Regelung nach vorgängiger Information zu
ändern.
3. Austragungsort
Die Herstellung der
Wettbewerbsteile erfolgt dezentral. Als Austragungsort kommen
Swissmechanic-Zentren, Swissmechanic-Kurslokale, Berufsschulen, FET-Zentren
sowie Ausbildungsstätten von Firmen in Frage.
4. Wettbewerbsstück
Die Fraisa SA stellt Rohteile und Werkzeuge
zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt nach einer Werkstückzeichnung, die in
Abstimmung mit einem externen Expertengremium erarbeitet wurde.
5. Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit
beträgt 4 1/4 Stunden.
6. Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung der
Wettbewerbsteile erfolgt gemäss einem vorgegebenen, für alle Teilnehmer
einheitlichen Bewertungsbogen.
Auf diesem Bewertungsbogen sind alle Prüfmasse
mit den dazugehörigen Toleranzen aufgelistet. In der Spalte "Vorgabe für
Punkteabzug" ist eine Vorgabepunktzahl für den Punkteabzug für jedes
Prüfmass angegeben.
Für die Beurteilung
gilt:
Gemessener Wert
innerhalb der Toleranz (" gut") = volle Vorgabepunktzahl Gemessener Wert
ausserhalb der Toleranz ("Ausschuss") = 0 Punkte
Teilpunkte werden nur
vergeben, wenn es auf dem Bewertungsblatt unter Bemerkungen angegeben wird.
Die Gesamtpunktzahl
ergibt sich aus der Summe der vergebenen Punkte für alle Prüfmasse.
7. Material, Fräser,
Gewindebohrer, Schrauben
Das Material wird jedem Teilnehmer gratis zur
Verfügung gestellt. Material, Fräser, Gewindebohrer und Schrauben sind durch
die durchführenden Einrichtungen (Zentren, Lehrwerkstätten, Berufsschulen,
Firmen, etc.) direkt bei der Firma Fraisa SA zu bestellen.
Pro Teilnehmer wird folgendes
Material zur Verfügung gestellt:
1 Stk.
Aluminium (AISi1 MnMg), Abmessung 80/30 x 95mm
1 Stk.
Messing (CuZn38Pb3), Abmessung 50/20 x 77mm
2
Stk. Zylinderschrauben mit Innensechskant DIN 912,
Abmessung M6 x 12mm
8. Bedingungen
Für
die Bearbeitung des
Werkstückes dürfen ausschliesslich die von der Firma Fraisa SA zur Verfügung
gestellten Werkzeuge verwendet werden (Ausnahme: Kernlochbohrung und
Kantenbruch). Zum Beispiel ist das Planfräsen mit WSP oder Walzenstirnfräsern
nicht erlaubt.
Nach Ablauf der
Vorgabezeit, muss das Werkstück durch den Verantwortlichen eingezogen werden,
auch wenn dieses nicht fertig bearbeitet ist.
Die Bearbeitung muss
auf konventionellen Fräsmaschinen (Geraden- und Kreisinterpolation nicht
erlaubt) durchgeführt werden.
Aufgrund der
Materialbestellung werden Ihnen Zeichnung, Notenblatt und die Kontroll- und
technologischen Bedingungen zugestellt.
Bei Nichteinhaltung der genannten
Vorschriften erfolgt die definitive Disqualifizierung des Teilnehmers.
9. Ausschreibung
Sämtliche Swissmechanic- und FET-Zentren sowie
die einzelnen Firmen werden durch Fraisa SA über die Durchführung des
Wettbewerbes informiert. Anzustreben ist ein möglichst grosser
Teilnehmerkreis. Zudem soll auch eine entsprechende Orientierung in den
offiziellen Organen des Schweizerischen Verbandes mechanisch-technischer
Betriebe erfolgen.
10. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt
bei den einzelnen Swissmechanic- und FET-Zentren oder Firmen. Fraisa SA
erhält eine Teilnehmerliste, enthaltend Name, Adresse und Lehrbetrieb.
11. Rangierung
Rangiert werden die 3 Besten generell pro
Zentrum. Fraisa SA behält sich das Recht vor, auch einzelne Swissmechanic-
oder FET-Zentren mit anderen Zentren oder Firmen zusammenzuschliessen, wenn
die Teilnehmerzahl die Schaffung eines einzelnen Zentrums nicht rechtfertigt.
Die Mindestteilnehmerzahl pro Zentrum, um als solches klassifiziert zu
werden, beträgt 15 Personen. Die in den einzelnen Zentren ermittelten Ränge
sind somit nicht mehr unbedingt gültig für das von Fraisa SA neu geschaffene
Zentrum, da von Fraisa SA, resp. dem externen Expertengremium selbst, der 1.,
2. und 3. Rang innerhalb der besten Werkstücke ermittelt wird.
12. Ermittlung und Rangierung
Pro Zentrum muss von
den Verantwortlichen ein 1. Rang, ein 2. Rang und ein 3. Rang vergeben
werden.
Falls mehrere Teilnehmer aufgrund der
Punktzahl die gleichen Ränge innerhalb des Zentrums erzielten, müssten sich
die Verantwortlichen des Zentrums, sei es aufgrund des optischen Eindrucks,
der benötigten Zeit oder anderer Kriterien, definitiv für einen einzigen 1.,
2. und 3. Rang entscheiden. Zusätzlich werden durch das Expertengremium die 3
besten ToolChampions der Gesamtschweiz ermittelt.
Das Expertengremium setzt sich
wie folgt zusammen:
Herr
Alagöz Kudret libs Baden
Herr
Baumberger Beat Eta SA, Grenchen
Herr
Brunner Jürg Alu Menziken Extrusion
AG, Menziken
Herr
Bussmann Georges Swissmechanic,
Lenzburg
Herr
Can Mesut Swissmechanic,
Gerlafingen
Herr
Chabloz Jean-Bernard Ryf AG,
Grenchen
Herr
Danese Salvatore Bobst SA,
Lausanne
Herr
Fuchs Rene Nencki ECL AG, Langenthai
Herr
Jäggi Jürg Lehrwerkstätten, Bern
Herr
Jezler Rolf Jezler, Grenchen
Herr
Kardan Hossein C ifom, Le Lode
Herr
Kuntner Jürg C EFF, Saint-Imier
Herr
Peverada Timothy RUAG Aerospace,
Lodrino
Herr
Rubeli Pierre-Andre CAAJ, La
Chaux-de-Fonds
Herr
Schärz David Login Berufsbildung, Bern
Herr
Scheidegger Patrick LWB, Bern
Herr
Treuthardt David C ifom, Le
Lode
Herr
Weber Markus Login Berufsbildung, Spiez
13. Preise
Preise pro Zentrum:
1.
Rang: (HF 300.--
2.
Rang: (HF 250.--
3.
Rang: (HF 200.--
Firmen werden je nach Teilnehmerzahl zu
Zentren zusammengefasst. Wir verweisen auf Punkt 11 dieses Reglements
bezüglich Zusammenfassung von verschiedenen Zentren. Aus den gebildeten
Zentren werden ebenfalls jeweils der 1., 2. und 3. Rang prämiert.
Preise Gesamtschweiz:
1. Rang: Ein Kleinfahrzeug mit Fraisa-Beschriftung
für ein Jahr zum Gebrauch.
Dabei werden die Kosten für die Miete des
Fahrzeugs, Reparaturen und Wartung, Reifen, Vollkaskoversicherung und
Motorfahrzeugsteuer von der Fraisa SA übernommen. Der Gewinner bezahlt
lediglich die Benzinkosten und einen Selbstbehalt von (HF 500.-- bei einem
allfälligen Unfall. Die Anzahl der Kilometer in diesem Jahr wird auf 15'000
beschränkt. Allfällige Mehrkilometer würden nach Ablauf des Jahres mit 10
Rappen pro Kilometer in Rechnung gestellt.
Falls der Gewinner zum Zeitpunkt der
Preisübergabe keinen gültigen Führerausweis besitzt, kann er die Einlösung
seines Preises bis maximal 3 Jahre hinausschieben oder gegen den Wert eines
SBB-Generalabos für 1 Jahr, 2. Klasse, eintauschen.
2. Rang:
CHF 1'200.-
3. Rang:
CHF 1'000.-
Sämtliche Teilnehmer an der
Rangverkündigung erhalten einen Erinnerungspreis.
Die Preise für
Wettbewerbsteilnehmer, die an der Rangverkündigung nicht anwesend sind,
werden an eine wohltätige Institution überwiesen.
14. Dauer des Wettbewerbs
Die zu bearbeitenden Werkstücke und
Teilnahmebedingungen können ab September 2017 bei der Fraisa SA bestellt werden. Der Versand
erfolgt unmittelbar nach Bestellungseingang.
Die Einreichung der Resultate und
des besten Werkstückes muss in der entsprechenden Verpackung bis 11.
Mai 2018, erfolgen.
Bis
zu diesem Datum müssen die Namen aller Teilnehmer sowie die Rangierungen der
Zentren eingetroffen sein. Für die Erstrangierten jedes Zentrums/jeder Firma
müssen die Privatadressen, inklusive TelefonnummerlNatel angegeben werden.
Wettbewerbsstücke, die
nach diesem Datum eintreffen, können nicht mehr für die Rangierung
berücksichtigt werden.
15. Rangverkündigung
Die Teilnehmer des Fraisa ToolChampions
Wettbewerbes sind zu einer Betriebsbesichtigung der Fraisa SA mit
anschliessendem Mittagessen nach Bellach eingeladen. Die Rangverkündigung
erfolgt danach.
Alle 1. - 3. Klassierten der
einzelnen Zentren verpflichten sich an der Rangverkündigung persönlich
teilzunehmen.
Die Rangverkündigung 2017/18
findet am Samstag, 9. Juni 2018 statt.
Aus organisatorischen Gründen ist
die Anzahl der Teilnehmer begrenzt. Die Anmeldungen werden nach der
Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
16. Eigentum
Alle bearbeiteten Werkstücke, welche nicht bis
zum 30. September durch das Zentrum, die Firma oder den Lernenden selber
zurückverlangt werden, gehen in das Eigentum der Firma Fraisa SA über.
Der Transport der Wettbewerbsteilnehmer nach
Bellach erfolgt auf Kosten von Fraisa SA. Den Teilnehmern wird ein Billet 2.
Klasse ab Wohnort, resp. Ort des Zentrums vergütet. Falls der Transport mit
einem Autobus günstiger ist, wird diese Variante vergütet. Die Rechnung muss
an Fraisa SA ausgestellt und bis 31. Dezember eingereicht werden.
18. Organisation
Es ist Sache des
Zentrums resp. der Firma, die Lernenden zum Wettbewerb aufzubieten und zur
Rangverkündigung einzuladen.
Massgebend ist die
deutsche Version des Reglements.
Fraisa SA CH-4512 Bellach
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