Reglement


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Reglement: Wettbewerb konventionell
1. Zielsetzung
Die Leistungsfähigkeit des Einzelnen entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und auch ganzen Volkswirtschaften. Für junge Menschen ist die Bedeutung ihres eigenen Tuns für das Gesamte nur schwer zu erkennen. Aber was wäre unsere Industrie ohne die weltweit in höchstem Masse geschätzten schweizerischen Tugenden: Qualität, Präzision und Verlässlichkeit. Doch gerade diese Tugenden entspringen den einzelnen Mitarbeitern. Verliert der Einzelne diese Eigenschaften, so verlieren wir sie als Ganzes.
Der Fraisa ToolChampions Wettbewerb will einen Beitrag zur Wertschätzung junger Berufsleute als Träger unserer Wirtschaft von morgen leisten, indem er ihnen die Möglichkeit zum fairen Wettstreit ihrer Fähigkeiten gibt. Er soll die Aufmerksamkeit für die Bedeutung der Berufssparte Polymechaniker, Mikromechaniker, Etampesmacher und Produktionsmechaniker ebenso wie das Bewusstsein der jungen Leute für Qualität und Präzision fördern.
2. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme am Fraisa ToolChampions Wettbewerb sind Folgende berechtigt:
                                               Polymechaniker/innen   des 1. oder 2. Lehrjahres
                                               Mikromechaniker/innen           des 1. oder 2. Lehrjahres
                                               Etampesmacher/innen des 1. oder 2. Lehrjahres
                                               Produktionsmechaniker/innen des 1. oder 2. Lehrjahres
Die Ausbildung muss in der Schweiz erfolgen.
Jeder Teilnehmer kann einmalig im 1. Lehrjahr oder 2. Lehrjahr am konventionellen Wettbewerb teilnehmen. Eine gleichzeitige Teilnahme konventionell und CNC im gleichen Jahr ist nicht zulässig.
Folgende Regelung ist jedoch zulässig:
Jeder Teilnehmer kann im 1. oder 2. Lehrjahr einmalig am konventionellen und im 2. oder 3. Lehrjahr einmalig am CNC-Wettbewerb teilnehmen.
Lernende der Fraisa SA sind teilnahmeberechtigt, die Rangierung erfolgt ausser Konkurrenz. Fraisa SA behält sich das Recht vor, diese Regelung nach vorgängiger Information zu ändern.
3. Austragungsort
Die Herstellung der Wettbewerbsteile erfolgt dezentral. Als Austragungsort kommen Swissmechanic-Zentren, Swissmechanic-Kurslokale, Berufsschulen, FET-Zentren sowie Ausbildungsstätten von Firmen in Frage.
4. Wettbewerbsstück
Die Fraisa SA stellt Rohteile und Werkzeuge zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt nach einer Werkstückzeichnung, die in Abstimmung mit einem externen Expertengremium erarbeitet wurde.
5. Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 1/4 Stunden.  
6. Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung der Wettbewerbsteile erfolgt gemäss einem vorgegebenen, für alle Teilnehmer einheitlichen Bewertungsbogen.
Auf diesem Bewertungsbogen sind alle Prüfmasse mit den dazugehörigen Toleranzen aufgelistet. In der Spalte "Vorgabe für Punkteabzug" ist eine Vorgabepunktzahl für den Punkteabzug für jedes Prüfmass angegeben.
Für die Beurteilung gilt:
Gemessener Wert innerhalb der Toleranz (" gut") = volle Vorgabepunktzahl Gemessener Wert ausserhalb der Toleranz ("Ausschuss") = 0 Punkte
Teilpunkte werden nur vergeben, wenn es auf dem Bewertungsblatt unter Bemerkungen angegeben wird.
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der vergebenen Punkte für alle Prüfmasse.
7. Material, Fräser, Gewindebohrer, Schrauben
Das Material wird jedem Teilnehmer gratis zur Verfügung gestellt. Material, Fräser, Gewindebohrer und Schrauben sind durch die durchführenden Einrichtungen (Zentren, Lehrwerkstätten, Berufsschulen, Firmen, etc.) direkt bei der Firma Fraisa SA zu bestellen.
Pro Teilnehmer wird folgendes Material zur Verfügung gestellt:
              1 Stk.         Aluminium (AISi1 MnMg), Abmessung 80/30 x 95mm
              1 Stk.         Messing (CuZn38Pb3), Abmessung 50/20 x 77mm
                2 Stk.        Zylinderschrauben mit Innensechskant DIN 912,
Abmessung M6 x 12mm
8. Bedingungen
Für die Bearbeitung des Werkstückes dürfen ausschliesslich die von der Firma Fraisa SA zur Verfügung gestellten Werkzeuge verwendet werden (Ausnahme: Kernlochbohrung und Kantenbruch). Zum Beispiel ist das Planfräsen mit WSP oder Walzenstirnfräsern nicht erlaubt.
Nach Ablauf der Vorgabezeit, muss das Werkstück durch den Verantwortlichen eingezogen werden, auch wenn dieses nicht fertig bearbeitet ist.
Die Bearbeitung muss auf konventionellen Fräsmaschinen (Geraden- und Kreisinterpolation nicht erlaubt) durchgeführt werden.
Aufgrund der Materialbestellung werden Ihnen Zeichnung, Notenblatt und die Kontroll- und technologischen Bedingungen zugestellt.
Bei Nichteinhaltung der genannten Vorschriften erfolgt die definitive Disqualifizierung des Teilnehmers.
9. Ausschreibung
Sämtliche Swissmechanic- und FET-Zentren sowie die einzelnen Firmen werden durch Fraisa SA über die Durchführung des Wettbewerbes informiert. Anzustreben ist ein möglichst grosser Teilnehmerkreis. Zudem soll auch eine entsprechende Orientierung in den offiziellen Organen des Schweizerischen Verbandes mechanisch-technischer Betriebe erfolgen.
10. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt bei den einzelnen Swissmechanic- und FET-Zentren oder Firmen. Fraisa SA erhält eine Teilnehmerliste, enthaltend Name, Adresse und Lehrbetrieb.
11. Rangierung
Rangiert werden die 3 Besten generell pro Zentrum. Fraisa SA behält sich das Recht vor, auch einzelne Swissmechanic- oder FET-Zentren mit anderen Zentren oder Firmen zusammenzuschliessen, wenn die Teilnehmerzahl die Schaffung eines einzelnen Zentrums nicht rechtfertigt. Die Mindestteilnehmerzahl pro Zentrum, um als solches klassifiziert zu werden, beträgt 15 Personen. Die in den einzelnen Zentren ermittelten Ränge sind somit nicht mehr unbedingt gültig für das von Fraisa SA neu geschaffene Zentrum, da von Fraisa SA, resp. dem externen Expertengremium selbst, der 1., 2. und 3. Rang innerhalb der besten Werkstücke ermittelt wird.
12. Ermittlung und Rangierung
Pro Zentrum muss von den Verantwortlichen ein 1. Rang, ein 2. Rang und ein 3. Rang vergeben werden.
Falls mehrere Teilnehmer aufgrund der Punktzahl die gleichen Ränge innerhalb des Zentrums erzielten, müssten sich die Verantwortlichen des Zentrums, sei es aufgrund des optischen Eindrucks, der benötigten Zeit oder anderer Kriterien, definitiv für einen einzigen 1., 2. und 3. Rang entscheiden. Zusätzlich werden durch das Expertengremium die 3 besten ToolChampions der Gesamtschweiz ermittelt.
Das Expertengremium setzt sich wie folgt zusammen:
                                                              Herr Alagöz Kudret libs Baden
                                                              Herr Baumberger Beat        Eta SA, Grenchen
                                                             Herr Brunner Jürg    Alu Menziken Extrusion AG, Menziken
                                                             Herr Bussmann Georges     Swissmechanic, Lenzburg
                                                             Herr Can Mesut        Swissmechanic, Gerlafingen
                                                              Herr Chabloz Jean-Bernard            Ryf AG, Grenchen
                                                              Herr Danese Salvatore        Bobst SA, Lausanne
                                                              Herr Fuchs Rene     Nencki ECL AG, Langenthai
                                                              Herr Jäggi Jürg        Lehrwerkstätten, Bern
                                                             Herr Jezler Rolf        Jezler, Grenchen
                                                             Herr Kardan Hossein           C ifom, Le Lode
                                                             Herr Kuntner Jürg    C EFF, Saint-Imier
                                                              Herr Peverada Timothy       RUAG Aerospace, Lodrino
                                                             Herr Rubeli Pierre-Andre     CAAJ, La Chaux-de-Fonds
                                                              Herr Schärz David   Login Berufsbildung, Bern
                                                              Herr Scheidegger Patrick    LWB, Bern
                                                             Herr Treuthardt David          C ifom, Le Lode
                                                              Herr Weber Markus Login Berufsbildung, Spiez
13. Preise
Preise pro Zentrum:
1.   Rang: (HF 300.--
2.   Rang: (HF 250.--
3.   Rang: (HF 200.--
Firmen werden je nach Teilnehmerzahl zu Zentren zusammengefasst. Wir verweisen auf Punkt 11 dieses Reglements bezüglich Zusammenfassung von verschiedenen Zentren. Aus den gebildeten Zentren werden ebenfalls jeweils der 1., 2. und 3. Rang prämiert.
Preise Gesamtschweiz:
1. Rang: Ein Kleinfahrzeug mit Fraisa-Beschriftung für ein Jahr zum Gebrauch.
Dabei werden die Kosten für die Miete des Fahrzeugs, Reparaturen und Wartung, Reifen, Vollkaskoversicherung und Motorfahrzeugsteuer von der Fraisa SA übernommen. Der Gewinner bezahlt lediglich die Benzinkosten und einen Selbstbehalt von (HF 500.-- bei einem allfälligen Unfall. Die Anzahl der Kilometer in diesem Jahr wird auf 15'000 beschränkt. Allfällige Mehrkilometer würden nach Ablauf des Jahres mit 10 Rappen pro Kilometer in Rechnung gestellt.
Falls der Gewinner zum Zeitpunkt der Preisübergabe keinen gültigen Führer­ausweis besitzt, kann er die Einlösung seines Preises bis maximal 3 Jahre hinausschieben oder gegen den Wert eines SBB-Generalabos für 1 Jahr, 2. Klasse, eintauschen.
2.  Rang: CHF 1'200.-
3.  Rang: CHF 1'000.-
Sämtliche Teilnehmer an der Rangverkündigung erhalten einen Erinnerungspreis.
Die Preise für Wettbewerbsteilnehmer, die an der Rangverkündigung nicht anwesend sind, werden an eine wohltätige Institution überwiesen.
14. Dauer des Wettbewerbs
Die zu bearbeitenden Werkstücke und Teilnahmebedingungen können ab September 2017 bei der Fraisa SA bestellt werden. Der Versand erfolgt unmittelbar nach Bestellungseingang.
Die Einreichung der Resultate und des besten Werkstückes muss in der entsprechenden Verpackung bis 11. Mai 2018, erfolgen.
Bis zu diesem Datum müssen die Namen aller Teilnehmer sowie die Rangierungen der Zentren eingetroffen sein. Für die Erstrangierten jedes Zentrums/jeder Firma müssen die Privatadressen, inklusive TelefonnummerlNatel angegeben werden.
Wettbewerbsstücke, die nach diesem Datum eintreffen, können nicht mehr für die Rangierung berücksichtigt werden.
15. Rangverkündigung
Die Teilnehmer des Fraisa ToolChampions Wettbewerbes sind zu einer Betriebsbesichtigung der Fraisa SA mit anschliessendem Mittagessen nach Bellach eingeladen. Die Rangverkündigung erfolgt danach.
Alle 1. - 3. Klassierten der einzelnen Zentren verpflichten sich an der Rangverkündigung persönlich teilzunehmen.
Die Rangverkündigung 2017/18 findet am Samstag, 9. Juni 2018 statt.
Aus organisatorischen Gründen ist die Anzahl der Teilnehmer begrenzt. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
16. Eigentum
Alle bearbeiteten Werkstücke, welche nicht bis zum 30. September durch das Zentrum, die Firma oder den Lernenden selber zurückverlangt werden, gehen in das Eigentum der Firma Fraisa SA über.
17. Transport
Der Transport der Wettbewerbsteilnehmer nach Bellach erfolgt auf Kosten von Fraisa SA. Den Teilnehmern wird ein Billet 2. Klasse ab Wohnort, resp. Ort des Zentrums vergütet. Falls der Transport mit einem Autobus günstiger ist, wird diese Variante vergütet. Die Rechnung muss an Fraisa SA ausgestellt und bis 31. Dezember eingereicht werden.
18. Organisation
Es ist Sache des Zentrums resp. der Firma, die Lernenden zum Wettbewerb aufzubieten und zur Rangverkündigung einzuladen.
Massgebend ist die deutsche Version des Reglements.
Fraisa SA CH-4512 Bellach
Telefon 0041 32 617 42 42 Fax 0041 32 617 42 43 mail.ch@fraisa.com www.fraisa.com

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